Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, war die Erhebung einer Untätigkeitsklage angezeigt. Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben die sechs von der Freien Apothekerschaft unterstützten Antragsteller daher am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.
Expopharm 2024 in München

Die expopharm findet vom 9. – 12. Oktober 2024 in München statt und ist der wichtigste Branchentreffpunkt des Jahres, an dem sich alles um Austausch, Innovation und die neuesten Produktentwicklungen dreht. Unter dem Leitmotiv „Für die Zukunft unserer Apotheken“ werden hier wegweisende Lösungen und kreative Konzepte präsentiert, die den derzeitigen Herausforderungen im Apothekenmarkt begegnen.
Auch wir von der Freien Apothekerschaft sind vor Ort, um die Interessen unseres Berufsstandes aktiv zu vertreten. Sie sind herzlich eingeladen, um mit uns über alle aktuellen Themen zu sprechen. Besuchen Sie uns in Halle B5 am Stand E45, in unmittelbare Nähe der Treuhand Hannover, BD Rowa und Gollmann.
Rechtswidriger Arzneimittelhandel auf Facebook: Behörden reagieren nicht
Anfang August hat sich die Freie Apothekerschaft eines weiteren Themas angenommen, das viele Mitglieder beschäftigt: Auf Facebook existiert eine öffentliche Gruppe, in der Facebook-Nutzer apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an private Nutzer des Netzwerks verkaufen. Die Gruppe besteht aus mehr als 250 festen Mitgliedern, wobei die Anzahl der (teilweise anonymen) Nutzer um ein Vielfaches größer sein dürfte. Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch rechtswidrig. Dies ließ der Verein wiederum von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel überprüfen.
Länderliste: FA legt beim OVG Münster Beschwerde ein
Mit Beschluss vom 28.08.2024 hat das Verwaltungsgericht Köln den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, abgelehnt. Bemerkenswert ist dabei, dass das Verwaltungsgericht – anders als üblich – kein einziges Wort zur Frage des Anspruchs verliert: Es erörtert nicht, ob im Hinblick auf den Versandhandel in den Niederlanden mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Ablehnungsgrund ist hinsichtlich der Apotheker, die den Antrag gestellt haben, allein die vermeintlich fehlende Eilbedürftigkeit. Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären.
Lieferengpass-Pauschale: FA beklagt Willkür der Bundesregierung und des BMG
Die Anfrage der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie der Betrag zur Bearbeitung der Lieferengpässe von Arzneimitteln, die auf Rezept verordnet werden, zustande gekommen ist, wurde kürzlich beantwortet. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Vermutung der Freien Apothekerschaft: Der Betrag von 50 Cent pro Recherche beim Großhandel, mögliche Rückrufe bei Ärzten und Änderungen von Rezepten ist laut Auskunft des Ministeriums rein willkürlich festgelegt worden. Es liegen keine Informationen zur Berechnung des Betrages vor.
Apotheken-Reformgesetz: FA kündigt Aktionen gegen die Ampel an
Wie bereits vermutet, hat sich der den Abgeordneten am 11. Juli 2024 vorliegende Gesetzentwurf nur unwesentlich gegenüber dem Referentenentwurf geändert. Von einer finanziellen Entlastung der Apotheken kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die vorgesehene Umverteilung belastet die Apotheken zusätzlich.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Anhörung zum Referentenentwurf war allem Anschein nach eine reine Alibi-Veranstaltung des BMG. Die Stellungnahmen, die Ideen und Vorschläge der Apothekerschaft beinhalten und wirklich aufwendig erarbeitet wurden, haben keine Berücksichtigung gefunden und uns nur Geld gekostet. Wir gehen davon aus, dass Herr Lauterbach überhaupt nicht vorhatte, sachliche Argumente für das Gesetz zu verwenden, geschweige denn, sich diese zu eigen zu machen.“