Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur sog. Apothekenreform mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“
(Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) stehen bei den Mitgliedern der Freien Apothekerschaft die Zeichen auf Sturm.
Das Anfangsstatement des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Worten „Deshalb sollen mit diesem Gesetz die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche geschaffen werden.“ liest sich wie Hohn, denn an keiner Stelle wird das Fixum – auch Apothekenhonorar genannt – in effektiver Weise erhöht. Der seit 20 Jahren fehlende Inflationsausgleich von nahezu 45% wird überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn ausgeglichen. Die Freie Apothekerschaft hat daher die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein Gutachten zu erarbeiten. Das Ergebnis wird jedem Bundestagsabgeordneten zur Meinungsbildung zugeschickt.