Feststellungsklage gegen Länderliste

Der Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist seit 2004 gesetzlich zulässig. Der deutsche Gesetzgeber hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Versandhandel in § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgeschrieben. Hierbei kommt der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen „Länderliste“ besondere Bedeutung zu. Diese führt EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht auf. Die Rechtsprechung geht von einer positiven Bindungswirkung der „Länderliste“ aus; sie ersetze die gerichtliche Einzelprüfung. Es wird daher grundsätzlich unterstellt, dass die in der Länderliste aufgeführten Länder mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht aufweisen.

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Klage offiziell eingereicht

Ihre Ankündigung einer Klage in einer Pressemitteilung am 26. März 2024 wegen Nichtanpassung des Fixhonorars hat die Freie Apothekerschaft nun in die Tat umgesetzt.

Am 9. April 2024 wurde die vom beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein (Kiel) erstellte Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

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Unterlagen: Klage und Gutachten

Anbei der Schriftsatz der Feststellungsklage von Dr. Fiete Kalscheuer (Kiel). Gestützt wird die Klage durch ein umfassendes ökonomisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Kaapke (Ludwigsburg), der bereits 2008 eine umfangreiche Studie zur Arzneimittelversorgung in Deutschland veröffentlicht hat.

Einladung zur Pressekonferenz

Anlass der Pressekonferenz: Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.

Termin: Dienstag, den 23. April 2024
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstrasse 55, 10117 Berlin
Raum: Hauptstadtlounge
Beginn: 11.00 Uhr

Für eine persönliche Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 19. April 2024 per E-Mail an info@freieapothekerschaft.de wünschenswert.

Livestream: https://pressekonferenz.tv/jetzt-live/

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Freie Apothekerschaft fordert sofortigen Retaxationsstopp

Nicht nur, dass die Apotheken durch die immer noch schwierige Umsetzung des E-Rezepts belastet sind, jetzt fahren auch die Krankenkassen noch ihre Krallen aus und wittern anscheinend ein lukratives Geschäft, Arzneimittel nicht bezahlen zu müssen – übrigens wohlwissend, dass es technisch noch sehr bei der Abwicklung des E-Rezepts hapert. Schuld sind aber nicht die Apotheken, sondern in erster Linie die Gematik, die trotz der Schutzfunktion des Referenzvalidators falsch ausgestellte Verordnungen weiterleitet und nicht aufhält.

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Freie Apothekerschaft distanziert sich von Nachwuchskampagne der ABDA

Die neue Nachwuchskampagne der Berufsvertretung ABDA spaltet die Apotheken. In den sozialen Medien wird überwiegend der Kopf geschüttelt. Die Kommentare gehen von „peinlich“ über „spinnen die?“ bis „höchst unkollegial“. Nur wenige sind mit der Art und Weise einverstanden.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, hat dazu eine klare Meinung: „Dealen und Drogen sind ein ernstes gesellschaftliches Thema, das mit unserer tagtäglichen Arbeit aber auch überhaupt nichts zu tun hat. Bei jährlich 2.000 Drogentoten finden wir diese Aktion äußerst geschmacklos. Dass Herr Lauterbach bei seiner Cannabislegalisierung die Apotheken – bewusst oder unbewusst – außen vorgelassen und gesonderte Abgabestellen geplant hat, scheint bei der Berufsvertretung noch nicht angekommen zu sein.“

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